Brandschutz
Bei der Errichtung, aber auch bei nachträglichen Neugestaltungen von Gebäuden spielt der Brandschutz eine herausragende Rolle und muss bereits zeitig gemäß den Landesbauordnungen geplant werden. Hier ist die Zusammenarbeit mit den Behörden bzw. Brandschutzbeauftragten ein wichtiger Bestandteil der Maßnahme. Mit deren Ergebniss beginnt unsere Arbeit, die Planung der erforderlichen Konstruktion.
Insbesondere bei Fluchtwegen beweisen sich Brandschutzunterdecken sowohl bei Neubauten als auch Sanierungen als unverzichtbares Gebäudeelement, denn sie schützen Menschen im Falle eines Brandes im Deckenhohlraum und geben Ihnen Zeit, sich in Sicherheit zu bringen – Schutz, auf den Sie sich verlassen können.
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